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6. Dezember 2019 / Neuigkeiten

Weihnachtsbaumkulturen sind grunderwerbsteuerfrei

Ein sehr in die aktuelle Zeit passendes Urteil des Finanzgerichts Münster ist jüngst getroffen worden. Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sog. Scheinbestandteil (FG Münster, Urteil v. 14.11.2019 – Az. 8 K 168/19 GrE; Revision zugelassen). Ein Schelm, wer hierin einen „Weihnachtsbonus“ vermutet…