Leistungen

Was unterscheidet einen guten Prüfer von einem sehr guten Prüfer?

Ein sehr guter Prüfer erfüllt nicht nur den Auftrag des Kunden, sondern verfolgt auch eine langfristige Strategie im Kundeninteresse. Dabei fühlen wir den Dingen schon mal auf den Zahn. Zu Ihrem Vorteil: Wir sind positiv-penetrant, wenn es darum geht, sicher zu stellen, dass Sie nicht versäumen, was man besser rechtzeitig im Blick hat.

Dies gelingt, indem wir eine enge persönliche Beziehung zwischen dem verantwortlichen Prüfer und dem Management des zu prüfenden Unternehmens aufbauen. Wir befürworten eine transparente Kommunikation, damit das Management jederzeit über den aktuellen Prüfungssachstand informiert ist.

Zudem möchten wir Ihre Arbeitsabläufe auch während einer Prüfung so wenig wie möglich beeinträchtigen, frei nach dem Motto: je weniger Sie merken, dass wir da sind, umso besser!

Hier setzen wir auf den Erfolgsfaktor „Kontinuität“ und schicken Ihnen ein vertrautes Prüfungsteam vor Ort, damit nicht jedes Jahr Geschäftsmodell und Abläufe im Unternehmen aufs Neue erklärt werden müssen.

Unsere Leistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung umfassen im Einzelnen:

  • Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach nationalen (HGB) und internationalen (IFRS, US-GAAP) Standards aufgestellten Abschlüssen
  • Prüfung nach deutschen (IDW PS) und internationalen (ISA) Prüfungsnormen
  • Gründungsprüfung
  • Prüfungen von Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen
  • Prüfung des Abhängigkeitsberichts
  • Prüfung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
  • Squeeze-out-Prüfungen – Sonderprüfungen (z. B. wegen unzulässiger Über- oder Unterbewertung)
  • Verschmelzungsprüfung
  • Spaltungsprüfung
  • Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
  • Prüfung von Compliance-Managementsystemen
  • Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Prüfungen nach § 53 HGrG
  • Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüferische Durchsicht von Jahres- und Zwischenabschlüssen
  • Schiedsgutachtertätigkeit
  • Due-Diligence-Untersuchungen
  • Bescheinigungen nach § 270b InsO
  • Interne Revision

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