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24. November 2021 / Neuigkeiten

Verlängerung der Corona-Hilfen

Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Modalitäten zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt.

Für Unternehmen wird das Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich werden in der Überbrückungshilfe IV die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.

Auch die Neustarthilfe für Selbständige wird bis Ende März 2022 verlängert. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Ebenfalls verlängert bis Ende März 2022 werden die Härtefallhilfen in Zuständigkeit der Bundesländer.

Die Fristen für die Antragstellung bei der Überbrückungshilfe III Plus und für die Schlussabrechnung werden verlängert.

Quelle: IDW