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5. Dezember 2016 / Neuigkeiten

Umsatzsteuer: Rechnungskopien ausreichend für Vorsteuerabzug

Die Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Rechnung für den Vorsteuerabzug sind auch dann erfüllt, wenn der Unternehmer lediglich eine Rechnungskopie elektronisch übermittelt. Dies hat das Finanzgericht Köln in drei gleich lautenden Urteilen vom selben Tag entschieden (FG Köln, Urteile v. 11.05.2016 – 2 K 2123/13, – 2 K 1572/14, 2 K 2463/13).

Trotz dieses Urteils empfehlen wir gleichwohl, Sorge dafür zu tragen, dass Rechnungsoriginale vorliegen, um etwaige Diskussionen mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.