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5. August 2021 / Neuigkeiten

Transparenzregister – Neuregelungen zum 1.8.2021

Das vom Bundestag am 10.6.2021 verabschiedete Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) ist zum 1. August 2021 in Kraft getreten. Aus dem bisherigen Auffangregister wird nunmehr ein Vollregister. Das heißt, die Meldung zum Transparenzregister wird für alle Gesellschaften verpflichtend. Auch wenn die Angaben bereits aus anderen Registern ersichtlich sind, ist der wirtschaftlich Berechtigte künftig im Transparenzregister einzutragen und die Angaben sind entsprechend zu aktualisieren. Von den Übergangsvorschriften profitieren nur die Gesellschaften, die bislang nicht zur Eintragung verpflichtet waren; wirtschaftlich Berechtigte von neu gegründeten Unternehmen sind ab dem 01.08.2021 stets im Transparenzregister einzutragen.