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4. August 2017 / Neuigkeiten

Steuerschuldnerschaft des Empfängers bei Bauleistungen

Das BMF hat erneut zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 26.07.2017 – III C 3 – S 7279/11/10002-09 – IV A 3 – S 0354/07/10002-10).

Der BFH hatte mit Urteil vom 23.02.2017 entschieden, dass die in § 27 Abs. 19 UStG geregelte Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zu den Auswirkungen des Urteils auf folgende Aspekte:

I. Besteuerung des leistenden Unternehmers
II. Verfahrensmäßige Abwicklung der Änderungsanträge der Leistungsempfänger
III. Nachzahlungszinsen nach § 233a AO
IV. Abtretung der zivilrechtlichen Forderungen innerhalb der Finanzverwaltung
V. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
VI. Schlussbestimmungen

Quelle: nwb