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17. Oktober 2016 / Neuigkeiten

Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nach dem Bundestag hat am 14. Oktober 2016 auch der Bundesrat der Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts zugestimmt, sodass das Gesetz in Kürze in Kraft treten kann. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Juli 2016. Geändert wird insbesondere die Besteuerung von Betriebsvermögen. Grundsätzlich gilt weiter: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür sinkt aber von bisher 20 auf 5 Mitarbeiter. Bei einem Erbanfall von mehr als 26 Mio. EUR Betriebsvermögen ist die vollständige Steuerbefreiung nicht mehr möglich. Es kommen zwei mögliche Verschonungsmodelle in Betracht, nämlich das sog. Abschmelzmodell oder das Erlassmodell. Darüber hinaus wurde ein neugefasster Verwaltungsvermögenstest eingeführt, mit dem sog. schädliches Verwaltungsvermögen bestimmt wird.

Insgesamt sind die Neuregelungen komplex und einige Experten mutmaßen bereits, dass auch die Neuregelungen ggf. nicht verfassungskonform sind. Gleichwohl werden Steuerpflichtige zumindest die nächsten Jahre hiermit leben müssen. Sofern Sie Bedarf an einer individuellen Analyse Ihrer persönlichen Situation haben, sprechen Sie uns gerne an.