Aktuelles

16. November 2021 / Neuigkeiten

Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften

Durch eine am 21.6.2021 beschlossene Gesetzesänderung mit Wirkung zum 1.1.2022 wurde mit § 1a KStG eine Optionsmöglichkeit für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften geschaffen, mit der sich diese durch Ausübung der Option wie eine Körperschaft besteuern lassen können. Sie zahlen dann entsprechend Körperschaftsteuer und auf der Ebene der Anteilseigner erfolgt keine (nochmalige) Besteuerung dieser Einkünfte.

Unter dem 10. November 2021 hat nunmehr das Bundesfinanzministerium (BMF) sein finales Anwendungsschreiben hierzu veröffentlicht. Auch mit diesem Anwendungsschreiben sind nicht alle in diesem Zusammenhang auftretenden Zweifelsfragen geklärt, sodass die weitere Entwicklung zu dieser sehr interessanten Möglichkeit abzuwarten bleibt.