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11. Januar 2022 / Neuigkeiten

Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 faktisch verlängert.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat sich zur Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 geäußert. Danach wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Abschlussstichtag 31.12.2020 am 31.12.2021 endet, vor dem 7.3.2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des HGH eingeleitet.