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14. Februar 2023 / Neuigkeiten

Nullsteuersatz für Umsätze bei bestimmten Photovoltaikanlagen

Unter dem 26.1.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Anwendungsschreibens zum Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Die gesetzliche Neuregelung, welche eine Besteuerung von Umsätzen mit bestimmten Photovoltaikanlagen von 0% bei vollem Vorsteuerabzug vorsieht, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Es stellen sich eine Vielzahl von Anwendungsfragen für die Neuregelung, die zumindest teilweise in dem Entwurf des BMF-Schreibens adressiert werden. Während das BMF in der neuen gesetzlichen Regelung einen Beitrag zur Entbürokratisierung sieht, zeigt der Entwurf des BMF-Schreibens, welche komplexen Detailregelungen zu beachten sind.