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25. Juli 2018 / Neuigkeiten

Neue Sterbetafeln Heubeck veröffentlicht

Am 20.07.2018 hat die HEUBECK AG neue Richttafeln RT 2018 G Heubeck veröffentlicht. Die bisherigen Richttafeln RT 2005 G werden von vielen Unternehmen für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland herangezogen. Die Aktualisierung der biometrischen Rechengrundlagen soll nach der Pressemitteilung der HEUBECK AG die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten widerspiegeln. 

Die Heubeck AG rechnet damit, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) noch in diesem Jahr die neuen Richttafeln für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen wird. Den Anpassungseffekt bei den Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz schätzt die Heubeck AG zwischen 0,8% – 1,5%. Steuerlich ist dieser Effekt nicht sofort, sondern über drei Jahre verteilt zu berücksichtigen. In der Handelsbilanz sind die neuen Richttafeln sofort anzuwenden. Die Heubeck AG schätzt den Anpassungseffekt in der Handelsbilanz in Abhängigkeit von dem zugrundeliegenden  Bestand an Pensionsverpflichtungen zwischen 1,5 % – 2,5% und damit deutlich höher als in der Steuerbilanz ein. Dieser Einmaleffekt ist im nächsten Abschluss sofort ergebniswirksam zu berücksichtigen. Auch bei IFRS-Abschlüssen werden Anpassungseffekte zwischen 1,5% – 2,5% erwartet. Dieser Anpassungseffekt ist als sog. annahmebedingter versicherungsmathematischer Verlust erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen.