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21. März 2016 / Neuigkeiten

Neue Abzinsungsregelungen in der Handelsbilanz für Pensionsrückstellungen

Das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ wurde am 16.3.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Gesetzesänderungen zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen treten damit am 17.03.2016 in Kraft. § 253 HGB wird dahingehend geändert, dass Altersversorgungsrückstellungen nunmehr mit einem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (bisher: 7-Jahresdurchschnittszinssatz) abzuzinsen sind. Das Gesetz darf wahlweise auch rückwirkend auf den Abschlussstichtag 31.12.2015 angewendet werden. Durch diese Bewertungsänderung sinkt der Abzinsungssatz im Vergleich zum Vorjahr nicht ganz so stark, sodass sich entsprechende bilanzielle Entlastungen für Bilanzierende ergeben. Die Deutsche Bundesbank hat die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB für den 10-Jahresdurchschnitt veröffentlicht. Bei Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt der durchschnittliche Marktzinssatz zum 31.12.2015 4,31%, während sich bei dem 7-Jahresdurchschnitt ein Zinssatz von 3,89% ergibt.

Zu beachten ist für Kapitalgesellschaften, dass in Höhe der Differenz zwischen der nach dem 10-Jahres- und dem 7-Jahresdurchschnitt berechneten Pensionsrückstellung eine Ausschüttungssperre zu beachten ist.