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22. September 2017 / Neuigkeiten

Nachzahlungszinsen von 6 % verfassungsgemäß

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 17.08.2017 – 10 K 2472/16) ist die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % in den Jahren 2012 bis 2015 noch verfassungsgemäß. Der geltende Zinssatz von 6% für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster am 17.08.2017 entschieden und die Klage eines Ehepaares aus Witten abgewiesen. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.