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4. April 2025 / Neuigkeiten

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Europäisches Parlament billigt „Stop-the-Clock“-Vorschlag

Das Europäische Parlament hat am 3. April 2025 dem sog. „Stop-the-Clock“-Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt. Für die Rechtskraft dieses Vorschlags bedarf es noch der Zustimmung des Europäischen Rats, der laut Pressemitteilung vom 26. März 2025 seine Billigung durch den „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ bereits angekündigt hat.

Der „Stop-the-Clock“-Vorschlag wurde als einer von zwei Richtlinienvorschlägen durch die Europäische Kommission im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets vorgelegt. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“, Richtlinie (EU) 2022/2464) sieht der Vorschlag vor, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der sog. „zweiten Welle“ (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 01.01.2025 beginnende Geschäftsjahre) und der sog. „dritten Welle“ (Berichtspflicht gem. CSRD für am oder nach dem 01.01.2026 beginnende Geschäftsjahre) um jeweils zwei Jahre zu verschieben. Ziel des Vorschlags ist es, durch die Verschiebung des Beginns der Berichtspflichten zu vermeiden, dass bestimmte Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 (zweite Welle) oder 2026 (dritte Welle) berichtspflichtig werden und anschließend von dieser Pflicht durch den weiteren Vorschlag der Europäischen Kommission COM(2025)81 befreit werden.