Aktuelles
23. Januar 2018 / Neuigkeiten
Kryptowährungen – ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung
Die Bundesregierung hat zur Frage Stellung genommen, wie das Mining und die Verwendung von per Mining gewonnenen Cryptowährungseinheiten (z. B. Bitcoin) umsatz- und ertragsteuerlich behandelt werden und wie der An- und Verkauf bzw. der Tausch von Cryptowährungseinheiten und digitalen Token in andere Cryptowährungseinheiten und digitale Token umsatz- und ertragsteuerlich behandelt wird. Hierzu wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär, Dr. Michael Meister, wie folgt ausgeführt:
BaFin prüft derzeit regulatorischen Handelsbedarf
Im Rahmen der Beantwortung einer weiteren Anfrage äußerte sich der Staatssekretär auch zu einem möglichen regulatorischen Handlungsbedarf mit Blick auf Kryptowährungen. Hiernach hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bitcoins als Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz qualifiziert. Dies habe zur Folge, dass Tauschplattformen für virtuelle Währungen grundsätzlich der BaFin-Aufsicht unterliegen. Auf europäischer Ebene sollen mit der Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie alle europäischen Tauschplattformen für virtuelle Währungen sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen verpflichtet werden, geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten u.a. zur Identifizierung ihrer Kunden sowie zur Meldung von verdächtigen Sachverhalten einzuhalten – unabhängig davon, ob sie einer Finanzaufsicht unterliegen, oder nicht. Dadurch soll die Anonymität durch eine Identitätspflicht bei Tausch von virtuellen Währungen in reale Währungen wegfallen. Derzeit werde unter Einbeziehung der BaFin geprüft, ob und inwieweit darüber hinaus regulatorischer Handelsbedarf bestehe.