Aktuelles

15. Juni 2020 / Neuigkeiten

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein 130 Mrd.-EUR schweres Konjunkturpaket beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Senkung der Umsatzsteuer: Befristet vom 1.7. – 31.12.2020 wird der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% und der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% gesenkt.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll für das Jahr 2020 von Mio.-EUR 1 auf maximal Mio.-EUR 5 (bzw. von Mio.-EUR 2 auf maximal Mio.-EUR 10 Mio. € bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Die Erhöhung gilt auch für die Körperschaftsteuer. Darüber hinaus soll auf Antrag ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 im Veranlagungsverfahren für 2019 oder für die Vorauszahlungen 2019 berücksichtigt werden können. Dieser soll pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungsjahrs 2019 maximal 5 Mio. Euro (10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) betragen.
  • Familien sollen mit einem einmaligen Kinderbonus für jedes kindergeldberechtigte Kind in Höhe von EUR 300 unterstützt werden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit EUR 1.908 auf EUR 4.000 angehoben werden.
  • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von rein elektrischen Dienstwagen wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von EUR 40.000 auf EUR 60.000 erhöht.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben werden.
  • Für in 2020 oder 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage-vermögens soll eine degressive Abschreibung als steuerlicher Investitionsanreiz eingeführt werden. Diese beträgt höchstens das Zweieinhalbfache der bisherigen linearen Abschreibung und maximal 25 Prozent.
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage von Mio.-EUR 1 auf Mio.-EUR 4 für die steuerliche Forschungszulage in den Jahren 2020 bis 2025.
  • Der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG soll ab 2020 von EUR 100.000 auf EUR 200.000 Euro erhöht werden.
  • Zur Sicherung des Lernerfolgs von Auszubildenden sollen kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert haben, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von EUR 2.000 erhalten. Wird das Ausbildungsangebot sogar erhöht, beträgt die Prämie EUR 3.000 für die zusätzlichen Ausbildungsverträge.
  • Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall eine Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August gewährt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückläufig gewesen sind.