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14. November 2022 / Neuigkeiten

Inflationsausgleichsprämie: 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nunmehr steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Die 3.000 EUR können einmalig je Beschäftigungsverhältnis bis zum 31. Dezember 2024 gezahlt werden. Die Zahlung ist als Einmalbetrag oder auch in Teilbeträgen möglich. Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden muss. Insofern kann auch nicht z. B. ansonsten zahlbares Weihnachtsgeld in die Inflationsausgleichsprämie umgewandelt werden. Der Arbeitgeber muss lediglich bei Gewährung der Prämie deutlich machen, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung.