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26. Februar 2021 / Neuigkeiten

Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen faktisch verlängert

Das Bundesamt der Justiz hat heute in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 – die eigentlich bis zum 31. Dezember 2020 hätte erfolgen müssen – die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren erst nach den Osterfeiertagen vorgenommen und somit eine faktische Fristverlängerung bis zum 5. April 2021 gewährt wird.