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23. November 2017 / Neuigkeiten

FG Köln: 6% Abzinsungssatz bei Pensionsrückstellungen verfassungsgemäß?

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Veranlagungsjahr 2015 für überhöht und somit verfassungswidrig. Aus diesem Grund beschloss er am 12.10.2017, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes einzuholen. Das FG Köln hat hierzu erläutert, dass der Gesetzgeber befugt sei, den Rechnungszinsfuß zu typisieren. Es sollte jedoch der Zinssatz in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüft werden, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei. Im Fall der Pensionsrückstellungen fand die letzte Anpassung 1982 statt. Die fehlende Überprüfung und Anpassung führt nach Auffassung des 10. Senats zur Verfassungswidrigkeit. Mit Spannung wird derzeit die schriftliche Begründung des Vorlagebeschlusses erwartet.

Der weitere Verfahrensgang sollte weiter intensiv beobachtet werden. Derzeit ist dieses Verfahren noch nicht vor dem BVerfG anhängig. Sofern die Anhängigkeit besteht, sollten alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitpunkt 2015 offengehalten werden. Hierfür muss ein Einspruch eingelegt und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO unter Verweis auf das noch zu vergebende BVerfG-Aktenzeichen gestellt werden.