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11. Dezember 2018 / Neuigkeiten

EuGH: Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs verlangen

Mit Urteil vom 6. November 2018 hat der EuGH entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können (Az.: C-569/16 und C-570/16).

Der EuGH stellt damit die europäischen Regelungen über die deutschen Regelungen, die bislang einen Übergang des Anspruchs auf die Erben gehindert hatten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte hierzu den EuGH angerufen, der nunmehr entschieden hat. Sofern das nationale Recht eine solche Möglichkeit ausschließe und sich daher als mit dem Unionsrecht unvereinbar erweise, könnten sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen, und zwar sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber.