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28. September 2022 / Neuigkeiten

Entwurf zur Überarbeitung des IFRS für KMU

Der IASB hat am 8. September 2022 einen Entwurf zur Überarbeitung des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen („IFRS für KMU“) im Rahmen seines aktuellen Projekts zur umfassenden Überprüfung (Comprehensive Review) des IFRS für KMU veröffentlicht.

Der IFRS für KMS wurde zuletzt um Jahr 2015 umfassend überarbeitet. Mit dem Entwurf beabsichtigt der IASB, neue und geänderte IFRS zu berücksichtigen, die in Kraft getreten sind, seit der IFRS für KMU zuletzt überarbeitet wurde. Gleichzeitig soll im Rahmen der Überarbeitung dafür Sorge getragen werden, dass der IFRS für KMU weiterhin auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten bleibt.

Unmittelbare Konsequenzen auf die Rechnungslegung ergeben sich durch das Projekt für deutsche Unternehmen nicht, da eine Verpflichtung zur Aufstellung von Abschlüssen nach Vorgabe des IFRS für KMU für Unternehmen im deutschen Recht nicht besteht. Gleichwohl sind Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse von ausländischen Tochterunternehmen inländischer Konzerne unter anderen Jurisdiktionen, die die IFRS für KMU anwenden, nicht ausgeschlossen. Ferner bilden die Angabevorschriften des IFRS für KMU die Grundlage für den jüngst vom IASB veröffentlichen Entwurf eines neuen IFRS mit Erleichterungen für Tochterunternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen.

Der Entwurf (IASB Exposure Draft Third edition of the IFRS for SMEs Accounting Standard) ist nebst weiteren begleitenden Materialien auf der Website des IASB abrufbar. (Link: https://www.ifrs.org/news-and-events/news/2022/09/iasb-publishes-proposals-to-update-its-accounting-standard-for-small-and-medium-sized-entities/)

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 7. März 2023 möglich.

Quelle: DRSC