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10. August 2020 / Neuigkeiten

DRS 28 Segmentberichterstattung

Im Bundesanzeiger vom 5. August 2020 ist DRS 28 Segmentberichterstattung veröffentlicht, der bei der Erstellung von handelsrechtlichen Konzernabschlüssen, bei denen eine Segmentberichterstattung aufzustellen ist (regelmäßig nur für börsennotierte Unternehmen) zu beachten ist. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grundsätzlich dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.