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18. August 2017 / Neuigkeiten

CSR Berichterstattung – Auswirkungen auf den Mittelstand

CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die unternehmerische Verantwortung in der Gesellschaft. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern haben ihren Lagebericht ab 2017 um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern (sog. Nachhaltigkeitsbericht). Mit dieser Erklärung sollen sie über die Folgen ihres wirtschaftlichen Handelns Rechenschaft ablegen. Direkt von der CSR Berichtspflicht betroffene Unternehmen haben auch darüber zu berichten, wie es um die Nachhaltigkeit bei ihren Zulieferern steht. Dies dürfte dazu führen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen, die in Lieferketten von großen Unternehmen eingebunden sind, künftig zunehmend mit CSR-Anforderungen konfrontiert werden, ohne dass sie selbst einer CSR-Berichtspflicht unterliegen.

Darüber hinaus steht zu erwarten, dass die Erweiterung der Lageberichterstattung um Nachhaltigkeitsberichte Ausstrahlwirkung auf größere Mittelständler entfalten wird. Vermutlich wird schon bald eine gute Lageberichterstattung aller Unternehmen auch Nachhaltigkeitsaspekte umfassen.