Das BMF hat ein Schreiben zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 erlassen. Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens sind:

  • Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.
  • Zur Umsetzung der Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen mit Kassenfunktion) wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
  • Von der Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO (Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme von Kassen, die vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden), ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) hat am 17. Oktober 2019 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 (DRÄS 10) verabschiedet. Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt.

Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen an DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) vorgenommen, welche durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) bedingt sind.

DRÄS 10 tritt nach Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kraft.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11.10.2019 den neuen Erbschaftsteuerrichtlinien zugestimmt. Sie können damit in Kraft treten.

Klaus Bertram / Ralph Brinkmann / Harald Kessler / Stefan Müller

Seit 10 Jahren gibt es den Haufe HGB-Bilanzkommentar. Unser Partner Klaus Bertram war von Beginn an Teil des Herausgeber-Teams. Im Vorfeld der zum Jahresende 2019 erscheinenden 10. Auflage hat der Haufe-Verlag die Herausgeber interviewt und stellt die Besonderheiten dieses vielgenutzten und erfolgreichen Standardwerks dar.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.9.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (Stand: 26.9.2019) veröffentlicht. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen soll die maßgebliche  EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und eine entsprechend den Vorgaben rechtspolitisch und veranlagungsunterstützend ausgestaltete Mitteilungspflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt werden.

Die entsprechenden Informationen sollen außerdem zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Dies soll die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume durch Schaffung oder Änderung von entsprechenden Rechtsvorschriften zu schließen. Zugleich sollen aber auch die Reaktionsmöglichkeiten der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

Die EFRAG hat einen aktuellen Bericht zum Status des Übernahmeprozesses der IFRS veröffentlicht, der die ARC-Zustimmung zur Übernahme des IASB Standards Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards and Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of Material abbildet.

Das BMF hat sein Schreiben zu den GoBD v. 11.7.2019 (s. hierzu unsere Nachricht v. 19.7.2019) von seiner Homepage entfernt.

Es bestehe noch Abstimmungsbedarf, teilt das BMF auf Nachfrage mit. Eine Veröffentlichung des angepassten Schreibens wird zeitnah erfolgen. Bis dahin gelten die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 14.11.2014, BStBl I S. 1450.

Wir sind seit Juli 2019 mit einer Tochtergesellschaft in St. Leon-Rot aktiv. Die Seppelfricke DELTA TAX GmbH & Co. KG erbringt dort Steuerberatungsleistungen und führt die bislang im Rahmen einer Einzelkanzlei geführte Tätigkeit von Herrn Seppelfricke fort. Geschäftsführer sind unsere beiden Partner Klaus Bertram und Jeffrey Larson sowie Herr Seppelfricke. 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen dort einen überwiegend aus Unternehmenskunden bestehenden Mandantenstamm. Wir freuen uns, unsere Präsenz in der Metropolregion Rhein-Neckar weiter stärken zu können.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 11.07.2019 neu gefasste Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf-zeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 11.7.2019 – IV A 4 – S 0316/19/10003 :001). Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens v. 14.11.2014, BStBl I S. 1450 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen, d.h. bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr erstmals für das Wirtschaftsjahr 2020.   

In dem Quartalsbericht 2/2019 des Deutschen Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) wird in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert.