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2. April 2024 / Neuigkeiten

Bundesrat beschließt Änderung der handelsrechtlichen Größenklassen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2024 die Änderung der handelsrechtlichen Größenklassen mit einer Heraufsetzung um 25% beschlossen. Das Gesetz muss noch formal vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Gesetzblatt verabschiedet werden, sodass es voraussichtlich Anfang April 2024 in Kraft tritt. Die Änderungen der Größenklassen dürfen wahlweise auch für Jahresabschlüsse mit Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2022 beginnen – d. h. bei kalendergleichem Geschäftsjahr für das Geschäftsjahr 2023 – angewendet werden. Die neuen Größenklassen sehen wie folgt aus:

KriteriumKleinstkapital-gesellschaftKleine Kapital-gesellschaftMittelgroße KapitalgesellschaftGroße Kapitalgesellschaft
UmsatzerlöseEUR 900.000EUR 15.000.000EUR 50.000.000> EUR 50.000.000
BilanzsummeEUR 450.000EUR 7.500.000EUR 25.000.000>  EUR 25.000.000
Durchschn. Mitarbeiteranzahlbis 10bis 50bis 250mehr als 250

Bei der Konzernrechnungslegung gelten nunmehr folgende Schwellenwerte:

KriteriumBruttomethodeNettomethode
UmsatzerlöseEUR 60.000.00EUR 50.000.000
BilanzsummeEUR 30.000.000EUR 25.000.000
Durchschn. Mitarbeiterzahl250250