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2. April 2024 / Neuigkeiten
Bundesrat beschließt Änderung der handelsrechtlichen Größenklassen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März 2024 die Änderung der handelsrechtlichen Größenklassen mit einer Heraufsetzung um 25% beschlossen. Das Gesetz muss noch formal vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Gesetzblatt verabschiedet werden, sodass es voraussichtlich Anfang April 2024 in Kraft tritt. Die Änderungen der Größenklassen dürfen wahlweise auch für Jahresabschlüsse mit Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2022 beginnen – d. h. bei kalendergleichem Geschäftsjahr für das Geschäftsjahr 2023 – angewendet werden. Die neuen Größenklassen sehen wie folgt aus:
Kriterium | Kleinstkapital-gesellschaft | Kleine Kapital-gesellschaft | Mittelgroße Kapitalgesellschaft | Große Kapitalgesellschaft |
Umsatzerlöse | EUR 900.000 | EUR 15.000.000 | EUR 50.000.000 | > EUR 50.000.000 |
Bilanzsumme | EUR 450.000 | EUR 7.500.000 | EUR 25.000.000 | > EUR 25.000.000 |
Durchschn. Mitarbeiteranzahl | bis 10 | bis 50 | bis 250 | mehr als 250 |
Bei der Konzernrechnungslegung gelten nunmehr folgende Schwellenwerte:
Kriterium | Bruttomethode | Nettomethode |
Umsatzerlöse | EUR 60.000.00 | EUR 50.000.000 |
Bilanzsumme | EUR 30.000.000 | EUR 25.000.000 |
Durchschn. Mitarbeiterzahl | 250 | 250 |