Aktuelles

19. Juli 2019 / Neuigkeiten

Buchführung: Neue GoDB veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 11.07.2019 neu gefasste Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Auf-zeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 11.7.2019 – IV A 4 – S 0316/19/10003 :001). Das Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens v. 14.11.2014, BStBl I S. 1450 und ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen, d.h. bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr erstmals für das Wirtschaftsjahr 2020.