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3. März 2023 / Neuigkeiten

BFH: Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig

Mit Urteil vom 14.2.2023 (IX R 3/22) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig als sog. Private Veräußerungsgeschäfte sind, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 12 Monate liegen. Zu den Wirtschaftsgütern im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EstG gehören auch virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token. Diese werden angeschafft, wenn sie im Tausch gegen Euro, gegen eine Fremdwährung oder gegen andere andere virtuelle Währungen erworben werden. Entsprechendes gilt bei der Veräußerung, sodass insbesondere auch der Tausch in andere Currency Token den Tatbestand der Veräußerung erfüllt.