Aktuelles
1. Februar 2016 / Neuigkeiten
BFH-Urteile zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Mit drei Urteilen vom 02.12.2015, Az.: V R 25/13, V R 15/14, V R 67/14 und einem Urteil vom 03.12.2015, Az.: V R 36/13, hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft geklärt:
Entgegen einer aus dem Unionsrecht abgeleiteten Sichtweise hält der BFH daran fest, dass der Organträger Unternehmer sein muss. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die nicht unternehmerisch tätig ist, kann daher die Vorteile der Organschaft durch eine Nichtbesteuerung der von den Tochtergesellschaften bezogenen Leistungen nicht in Anspruch nehmen (V R 67/14).
Quelle: IDW