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28. Mai 2018 / Neuigkeiten

Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuermodellen – EU-Richtlinie erlassen

Der formale Akt zum Erlass der Richtlinie über die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuermodelle ist am 25. Mai 2018 vollzogen worden. Der Wortlaut der Richtlinie hat sich in einem für die Wirtschaftsprüfer wichtigen Punkt noch verbessert. Die Richtlinie erkennt jetzt jede gesetzliche Verschwiegenheitspflicht an, also auch die der Wirtschaftsprüfer. Zur Klarstellung hat die Bundesregierung zusätzlich noch eine Erklärung abgegeben, in der sie die Wirtschaftsprüfer ausdrücklich nennt.

Als nächstes muss die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt dann am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Das Datum der Veröffentlichung ist nicht bekannt; erfahrungsgemäß kann es bis dahin im Durchschnitt sechs bis acht Wochen dauern. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie bis zum 31.12.2019 umzusetzen; sie ist für den Steuerpflichtigen und deren steuerliche Berater ab dem 01.07.2020 anzuwenden.

Quelle: IDW