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27. Juli 2017 / Neuigkeiten

Anwendungserlass zur Erbschaftsteuerreform

Mit Datum vom 22. Juni 2017 ist ein koordinierter Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes veröffentlicht worden. Der Anwendungserlass beinhaltet keine vollständige Änderung der Erbschaftsteuerrichtlinien 2011, sondern beschränkt sich auf die durch die Erbschaftsteuerreform 2016 geänderten Bestimmungen. Entsprechend werden dort ausschließlich Fragen der Vermögensnachfolge in unternehmerischen Beteiligungen und damit zusammenhängenden Fragen angesprochen.

Der Erlass ist mit knapp 90 Seiten Umfang sehr ausführlich und enthält viele Beispiele und dient damit sowohl als Auslegungs- als auch als Orientierungshilfe – gerade auch im Hinblick auf zukünftige Gestaltungen. Wann mit vollständig überarbeiteten Erbschaftsteuerrichtlinien gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.