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26. Oktober 2023 / Neuigkeiten

Anhebung der Größenklassen für 2024 beabsichtigt

Am 13.09.2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Schwellenwerte in Artikel 3 der EU Bilanzrichtlinie für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften sowie auch die Klassifizierung von Gruppen vorgelegt. Die vorgeschlagenen Anpassungen spiegeln den Wert der kumulierten Inflationsrate seit der letzten Anhebung wider. Unter Berücksichtigung von Rundungseffekten beläuft sich die vorgeschlagene Anhebung für alle Größenklassen auf 25 % mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften, bei denen der Effekt aus dem Aufrunden eine Anpassung um 28,6 % zur Folge hat.

Über die vorgeschlagenen höheren Größenkriterien hinaus soll den EU-Mitgliedstaaten zudem (wie bereits bisher) gestattet werden, über die oben genannten Werte hinausgehende Schwellenwerte für kleine Gesellschaften festzulegen. Diese dürfen jedoch EUR 7.500.000,00 für die Bilanzsumme und EUR 15.000.000,00 für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Die neuen Größenkriterien sollen gemäß dem Entwurf bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, anzuwenden sein. Es ist derzeit noch offen, wann und wie der deutsche Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden Wahlrechts die konkrete Ausgestaltung der Größenkriterien im HGB anpassen wird.