Aktuelles
4. August 2017 / Neuigkeiten
Steuerschuldnerschaft des Empfängers bei Bauleistungen
Der BFH hatte mit Urteil vom 23.02.2017 entschieden, dass die in § 27 Abs. 19 UStG geregelte Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Das BMF-Schreiben nimmt Stellung zu den Auswirkungen des Urteils auf folgende Aspekte:
I. Besteuerung des leistenden Unternehmers
II. Verfahrensmäßige Abwicklung der Änderungsanträge der Leistungsempfänger
III. Nachzahlungszinsen nach § 233a AO
IV. Abtretung der zivilrechtlichen Forderungen innerhalb der Finanzverwaltung
V. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
VI. Schlussbestimmungen
Quelle: nwb