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1. März 2021 / Neuigkeiten

3. Corona-Steuerhilfegesetz

Das 3. Corona-Steuerhilfegesetz ist am 26.2.2021 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Zustimmung des Bundesrats muss noch erfolgen. Wesentliche Punkte sind:

  • Familien erhalten in 2021 – wie schon in 2020 – einen einmaligen Kinderbonus von EUR 150
  • Für Gaststätten wird der bereits geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf Speisen über den 30.6.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19%
  • Für Unternehmen und Selbständige wurde der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf 10 Mio-EUR angehoben, bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio-EUR. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, aber auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020