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28. Februar 2022 / Neuigkeiten

Verzinsung von Steuerforderungen. Gesetzentwurf mit Zinssatz von 1,8 % p.a.

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz von 6,0% für Veranlagungszeiträume ab 2019 nicht verfassungsgemäß ist. Der Gesetzgeber wurde aufgerufen, bis zum 31. Juli 2022 eine neue gesetzliche Verzinsungsregelung zu schaffen. Kurz nach dem Urteil ist die Finanzverwaltung dazu übergegangen in Steuerbescheiden keine Nachzahlungszinsen mehr festzusetzen. Allerdings sind diese Steuerbescheide alle vorläufig gestellt hinsichtlich der zu erwartenden gesetzlichen Neuregelung. Am 23.2.2022 hat nunmehr das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 einen Zinssatz von 1,8% p.a. vorsieht. Dieser soll dann zukünftig alle drei Jahre anhand der Entwicklung des sog. Basiszinssatzes gem. § 247 BGB überprüft werden, erstmals zum 1.1.2026.

Es handelt sich wohlgemerkt noch um einen Gesetzesentwurf, der noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, sodass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können. Gleichwohl ist es schon ein wichtiger Anhaltspunkt welche Höhe die Zinsen auf Steuernachforderungen haben werden. Solche Steuerpflichtige, die seit letztem Jahr Steuerbescheide mit Nachzahlungen erhalten haben, in denen wie vorstehend beschrieben keine Zinsen festgesetzt wurden, können nunmehr davon ausgehen, dass die Finanzämter nach Gesetzesverabschiedung entsprechend geänderte Steuerbescheide erlassen werden, in denen Nachzahlungszinsen in Höhe von voraussichtlich 1,8% festgesetzt werden. Für Erstattungszinsen, die der Steuerpflichtige erhält, gilt das entsprechend.