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4. August 2016 / Neuigkeiten

Rundung des Basiszinssatzes bei Unternehmensbewertungen

Bei Unternehmensbewertungen im Rahmen objektivierter Bewertungsanlässe wird der zur Diskontierung der erwarteten Erträge bzw. Cash Flows verwendete Diskontierungszinssatz ausgehend von dem sog. Basiszinssatz bestimmt. Der aus den veröffentlichten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank für die Ermittlung des einheitlichen Basiszinssatzes abgeleitete Wert wird bislang grundsätzlich auf 1/4 %-Punkte gerundet. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes empfiehlt der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW, bei einem aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank abgeleiteten Zinssatz von weniger als 1,0 %, eine Rundung auf nunmehr 1/10 %-Punkte vorzunehmen.

Quelle: IDW