5. Februar 2016 / Neuigkeiten
Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat das Schreiben zur Abgeltungsteuer neu aufgelegt (BMF, Schreiben v. 18.1.2016 – IV C 1 – S 2252/08/10004 :017).
In dem 120 Seiten starken Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte ein:
- Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)
- Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
- Bemessung der Kapitalertragsteuer (§ 43a EStG)
- Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
- Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a EStG)
- Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Abs. 5 EStG)
- Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)
- Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
- Anwendungsvorschriften zur Einführung einer Abgeltungsteuer (§ 52a EStG)
- Fundstellennachweis und Anwendungsregelung
Schreiben des BMF