Aktuelles
2. September 2020 / Neuigkeiten
Insolvenzaussetzung verlängert
Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 einen Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) beschlossen.
Durch das Corona-Virus ist im März 2020 die Insolvenzantragspflicht für die Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt worden, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind und dennoch Aussichten darauf haben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote oder auf andere Weise zu sanieren. Die Aussetzung der Antragspflicht läuft zum 30.9.2020 aus.
Die beschlossenen Änderungen sehen vor: