Aktuelles
12. November 2019 / Neuigkeiten
Frist zur Aufrüstung elektronischer Kassen verlängert
Das BMF hat ein Schreiben zur Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2019 erlassen. Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens sind: