Externe Qualitätskontrolle
§ 57a WPO verpflichtet Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, zur Teilnahme an einer externen Qualitätskontrolle.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung von externen Qualitätskontrollen gem. § 57a WPO (Peer Review). Bisher durchgeführte Peer Reviews betreffen Einzelpraxen von Wirtschaftsprüfern, Gesellschaften und Sozietäten im mittelständischen Bereich (2-5 Partner) bis hin zu bundesweit tätigen WPG mit mehreren hundert Mitarbeitern.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Würdigung getroffener Feststellungen (Einzelfestellung oder Systemmangel) große Bedeutung zukommt. Entsprechend versuchen wir gemeinsam mit der zu prüfenden Kanzlei die Sachverhaltsermittlung in den Vordergrund zu stellen, bevor eine angemessene Würdigung erfolgen kann.
Da die externe Qualitätskontrolle eine Vielzahl von Beteiligten umfasst, fokussieren wir uns auf eine klare, verständliche Berichterstattung im Qualitätskontrollbericht, um so sowohl dem Auftraggeber als auch der Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüferkammer fundiert unsere Prüfungsergebnisse zu präsentieren.
Neben der Durchführung einer externen Qualitätskontrolle stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner für folgende Dienstleistungen zur Verfügung: