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2. August 2018 / Neuigkeiten

E-DRSC Interpretation Nr. 1: Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS

Das DRSC hat den Entwurf einer DRSC Interpretation (IFRS) Nr. 1 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (E-DRSC Interpretation 1) zur Konsultation veröffentlicht.

Gegenstand dieses Interpretationsentwurfs ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Im Entwurf werden die Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO vorgeschlagen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt.

Zudem wird klargestellt, dass eine bislang davon abweichende Handhabung durch ein Unternehmen keine fehlerhafte Anwendung der Standards, sondern ein Methodenwechsel nach IAS 8 darstellt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31. August 2018 schriftlich beim DRSC eingereicht werden (info@drsc.de). Den Entwurf der Interpretation finden Sie im Entwurf.