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4. November 2019 / Neuigkeiten
DRSC verabschiedet DRÄS 10
Das Deutsche Rechnungslegungs Standard Committee (DRSC) hat am 17. Oktober 2019 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 10 (DRÄS 10) verabschiedet. Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt.
Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen an DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises und DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) vorgenommen, welche durch Paragrafenverschiebungen im Wertpapierhandelsgesetz aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) bedingt sind.
DRÄS 10 tritt nach Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kraft.