International Business

Internationale Geschäftsbeziehungen sind integraler Bestandteil von Geschäftsmodellen. Dies gilt auch für den Mittelstand. Durch unsere Mitgliedschaft in der International Practice Group sowie durch unsere langjährigen internationalen Partnerschaften, sind wir in der Lage, Sie weltweit mit kompetenten Spezialisten vor Ort zu vernetzen.

Erfahren Sie mehr unter http://www.ipg-online.org

Unser Leistungen im Bereich International Business

Gründung / Erwerb von Tochtergesellschaften / Niederlassungen

  • Due Diligence
  • Steuerliche Gestaltung der Struktur
  • Eigen- / Fremdkapitalausstattung

Controlling von Tochtergesellschaften

  • Begleitung der lokalen Abschlusserstellung / -prüfung
  • Übernahme der Funktion der internen Revision
  • Beratung zur Dividendenpolitik

Konzernabschlussprüfung

  • Koordination und Einbindung lokaler Abschlussprüfer
  • Reporting Packages
  • Überleitung lokaler Abschluss auf deutsches Recht / IFRS

Internationale Besteuerung

  • Klärung von Einzelfragen grenzüberschreitender Sachverhalte
  • Umsatzsteuerfragen im internationalen Kontext
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Verrechnungspreisdokumentation

Externe Qualitätskontrolle

§ 57a WPO verpflichtet Wirtschaftsprüfer, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, zur Teilnahme an einer externen Qualitätskontrolle.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung von externen Qualitätskontrollen gem. § 57a WPO (Peer Review). Bisher durchgeführte Peer Reviews betreffen Einzelpraxen von Wirtschaftsprüfern, Gesellschaften und Sozietäten im mittelständischen Bereich (2-5 Partner) bis hin zu bundesweit tätigen WPG mit mehreren hundert Mitarbeitern.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass der Würdigung getroffener Feststellungen (Einzelfestellung oder Systemmangel) große Bedeutung zukommt. Entsprechend versuchen wir gemeinsam mit der zu prüfenden Kanzlei die Sachverhaltsermittlung in den Vordergrund zu stellen, bevor eine angemessene Würdigung erfolgen kann.

Da die externe Qualitätskontrolle eine Vielzahl von Beteiligten umfasst, fokussieren wir uns auf eine klare, verständliche Berichterstattung im Qualitätskontrollbericht, um so sowohl dem Auftraggeber als auch der Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftsprüferkammer fundiert unsere Prüfungsergebnisse zu präsentieren.

Neben der Durchführung einer externen Qualitätskontrolle stehen wir Ihnen auch als Ansprechpartner für folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Vorbereitung auf die Teilnahme am Peer Review
  • Durchführung der auftragsbezogenen Qualitätssicherung (Berichtskritik, auftragsbegleitende Qualitätssicherung) für Berufskollegen
  • Mitwirkung bei bzw. Durchführung der Nachschau von WP-Praxen

Compliance

Die Einhaltung bestehender gesetzlicher und sonstiger Vorschriften und Regelungen ist für Unternehmen unabhängig von Ihrer Größenordnung von hoher Bedeutung. Die bestehende Regelungsdichte in Kombination mit einer hohen Änderungsgeschwindigkeit stellen Unternehmen oft vor beachtliche Herausforderungen.

Wir beraten Sie kompetent bei der Einführung bzw. Aktualisierung bestehender Compliance-Management-Systeme. Zudem führen wir Prüfungen bestehender Compliance-Management-Systeme (auf Basis IDW PS 980) durch. Dabei sind unsere fundierten Kenntnisse in der Prüfung bzw. Beratung bei der Einführung von sogenannten SOX 404-Konzepten für unsere Kunden ein wesentlicher Mehrwert.

Börsennotierte Unternehmen

Börsennotierte Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von Regulierungen. Relevante Bereiche sind insbesondere:

Rechnungslegung

z. B. besondere Anforderungen an den Lagebericht / Konzernlagebericht, Veröffentlichung von Jahres- und Halbjahresfinanzberichten sowie Quartalszwischenmitteilungen, Überprüfung veröffentlichter Abschlüsse durch die BAFIN.

Corporate Governance

z. B. Vorschriften zur Bildung von Prüfungsausschüssen, Deutscher Corporate Governance Kodex

Börsenzulassung

z. B. Genehmigungspflicht des Börsenprospekts durch die BAFIN

Börsenrechtliche Informationspflichten

z. B. Vorschriften zum Insiderhandel, Pflicht zur Vornahme von ad hoc – Mitteilungen in bestimmten Fällen


Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Prüfung börsennotierter Unternehmen. Neben der Expertise in den o.g. Bereichen sind wir auch sehr gut mit den Besonderheiten bei sogenannten Small Caps vertraut.

Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gerne an; auch wenn Sie ein Aufsichtsratsmitglied suchen, das mit Rechnungslegung oder Abschlussprüfung vertraut ist.

Wir helfen gerne weiter.