Aktuelles
19. September 2016 / Neuigkeiten
BMF-Schreiben zur voraussichtlich dauernden Wertminderung bei Teilwertabschreibung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur voraussichtlich dauernden Wertminderung sowie zum Wertaufholungsgebot Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 02.09.2016 – IV C 6 – S 2171-b/09/10002 :002). Gemäß den einkommensteuerlichen Regelungen kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Fällt der Grund für eine früher vorgenommene Teilwertabschreibung weg, gilt ein striktes Wertaufholungsgebot.
In diesem Zusammenhang geht das BMF in seinem 13-seitigen Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 16.07.2014 (BStBl I S. 1162)
Quelle: BMF online