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30. Oktober 2017 / Neuigkeiten

Bilanzierung entgeltlich erworbener Software

Mit Stand vom 25.10.2017 ist eine Neufassung des IDW RS HFA 11: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software veröffentlicht worden. Mit dem Entwurf der Neufassung der Verlautbarung wird im Wesentlichen eine Anpassung an den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24) vorgenommen. Danach soll sich künftig in Fällen der Modifikation von Software die bilanzielle Behandlung der dabei anfallenden Aufwendungen unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Risiko einer erfolgreichen Realisierung der Erweiterungs- oder Verbesserungsmaßnahmen beim Softwareanwender oder einem Dritten liegt, gemäß dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit nach der Behandlung der Aufwendungen für die Erlangung der ursprünglichen, der Modifikation unterworfenen Software bestimmen.