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5. Februar 2019 / Neuigkeiten

Bevorstehende Ablösung bestimmter Referenzzinssätze (u.a. EURIBOR, LIBOR, EONIA)

In den nächsten Jahren sollen insbesondere infolge aufgedeckter Zinsmanipulationen verschiedene Referenzzinssätze abgelöst oder reformiert werden. Die seit dem 1.1.2018 gültige EU-Benchmark-Verordnung sieht hierfür aktuell einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2019 vor (sog. IBOR-Reform). Neben Fragenstellungen, wie in bestehenden Verträgen (z. B. Kreditverträge) damit umgegangen werden soll, stellen sich auch Fragen für die Auswirkungen auf Jahres- und Konzernabschlüsse. Für den Abschlussstichtag 31.12.2018 könnten sich hieraus Fragestellungen bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach HGB bzw. Sicherungsbeziehungen nach IFRS stellen. Vom IASB wird für die internationale Rechnungslegung ein Standardentwurf im zweiten Quartal 2019 erwartet; für die handelsrechtliche Rechnungslegung liegen hier noch keine Äußerungen maßgeblicher Standardsetter vor. Es wird für die Abschlüsse auf den 31.12.2018 nicht erwartet, dass sich hieraus Auswirkungen auf die Bilanzierung von Bewertungseinheiten ergeben.

Für zukünftige Abschlüsse ist jedoch zu beachten, dass hier möglicherweise auch Rechnungslegungsfragen mit z. T. erheblicher Tragweite auf die Bilanzierenden zukommen können. Es empfiehlt sich daher rechtzeitig die weiteren Entwicklungen zu verfolgen und mit seinen Handelspartnern (i. d. R. Kreditinstitute) frühzeitig notwendige Änderungen an bestehenden Verträgen (Kreditverträge, Derivate-Verträge mit Bezug auf Referenzzinssätze) abzustimmen.