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12. März 2025 / Neuigkeiten
Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16)
Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW hat am 03.02.2025 den Entwurf IDW ES 16 „Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG“ verabschiedet.
Im IDW ES 16 stellt das IDW die Anforderungen des § 1 StaRUG an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans haftungsbeschränkter Unternehmensträger in Bezug auf eine Krisenfrüherkennung und an das eventuelle Krisenmanagement dar. Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) wurde im Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Im IDW ES 16 wird insbesondere die Bedeutung der Unternehmensplanung für die frühzeitige Erkennung fortbestandsgefährdender Risiken herausgestellt. Gem. IDW ES 16 ist eine Unternehmensplanung ein wesentliches Instrument, um unter Beachtung des § 1 StaRUG künftige negative Ereignisse frühzeitig zu erkennen und mit anderen Chancen und Risiken aggregieren und bewerten zu können. Die Notwendigkeit der Aufstellung einer Unternehmensplanung ist gem. IDW ES 16 grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Bei der Ausgestaltung und der Bestimmung des Umfangs der Unternehmensplanung sind jedoch die Größe und die Komplexität eines Unternehmens zu berücksichtigen
IDW ES 16 ist auf der Webseite des IDW zum Abruf verfügbar (https://www.idw.de/idw/idw-verlautbarungen/idw-ers-fab-15.html).