Aktuelles
9. Januar 2018 / Neuigkeiten
Abgabefrist für Steuererklärungen 2017
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2018 über Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2017 sowie die Fristverlängerung veröffentlicht (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden v. 02.01.2018 – S 0320/56).
Für das Kalenderjahr 2017 sind die Erklärungen
bis zum 31. Mai 2018 bei den zuständigen Finanzämtern abzugeben. Soweit die Steuerpflichtigen von einem Steuerberater betreut werden, gilt eine allgemeine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2018, sofern nicht im Einzelfall die Finanzämter die Erklärungen früher angefordert haben.
Für Land- und Forstwirte mit einem abweichendem Wirtschaftsjahr gelten spezielle Regelungen.