Aktuelles
10. Februar 2017 / Neuigkeiten
Sanierungserlass vom BFH gekippt
Der Bundesfinanzhof hat den sog. Sanierungserlass der Finanzverwaltung als unzulässig verworfen, da dieser gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Damit werden Unternehmenssanierungen zukünftig erschwert, da die durch z. B. Forderungsverzicht erzielten Sanierungsgewinne des betroffenen Unternehmens nunmehr von diesem zu versteuern sind. Zwar wird vom BFH nicht jeder Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne verworfen, sondern es ist eine einzelfallbezogene Prüfung vom Finanzamt vorzunehmen, ob ein Erlass zulässig ist. Bislang war es aufgrund des Sanierungserlasses jedoch so, dass ohne Einzelfallprüfung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich ein Erlass gewährt wurde.