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19. April 2017 / Neuigkeiten

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verkündet

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 18.04.2017, S. 802 ff.) verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19.04.2017 in Kraft.

Durch das Gesetz werden bestimmte große Unternehmen verpflichtet, ihren (Konzern-) Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung zu erweitern. Ferner haben bestimmte Unternehmen in ihre Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zum Diversitätskonzept aufzunehmen. Die Regelungen des Gesetzes sind im Wesentlichen auf (Konzern-) Lagebericht für das nach dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden, d. h. bei kalendergleichem Geschäftsjahr bereits im Geschäftsjahr 2017.

Quelle: DRSC